EnstehungDer Flughafenkoordinator (FHK) untersteht dem Bundesminister für Verkehr auf der Grundlage der entsprechenden deutschen und europäischen Rechtsregelungen. Allerdings ist die Dienstelle des FHK keine Behörde im normalen Sinn; dies wird später noch erläutert. 1992 ernannte der Bundesminister für Verkehr Herrn Claus Ulrich als natürliche Person zum Flugplankoordinator der Bundesrepublik Deutschland. Bis 1992 erfolgte die Finanzierung aus Bundesmitteln, seit 1995 werden die Aufwendungen ausschließlich von deutschen Luftverkehrsgesellschaften getragen. In Absprache mit dem BMV und dem Flughafenkoordinator haben sich die maßgeblichen deutschen Luftverkehrsgesellschaften zu einer "Interessensgemeinschaft zur Finanzierung der Flughafenkoordination" zusammengeschlossen. Zur Zeit sind in diesem Gremium folgende Fluggesellschaften vertreten: - Air Berlin GmbH
- Condor Flugdienst GmbH
- Deutsche Lufthansa AG
- EUROWINGS GmbH
- German Wings
- Tui Fly
- LTU Lufttransport Unternehmen
Im Rahmen seiner Rechts-und Fachaufsicht hat der BMV ebenfalls Sitz und Stimme in diesem Gremium. Man kann die "Interessengemeinschaft" als "Financial Committee" z.B. einer GmbH oder AG betrachten, d.h. z.B., das der FHK sich seine jährliche Finanz- und Mittelfristplanung von dem "Financial Committee" genehmigen läßt. Den Vorsitz hat zur Zeit ein Vertreter der Deutschen Lufthansa AG.

Rechtsgrundlagen des FHK
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