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AUFGABEN

Der Flughafenkoordinator ist verantwortlich für die Koordinierung und verbindliche Slotzuteilung von Start-/Landezeiten sämtlicher Flüge nach Instrumentenflugregeln ("IFR-Flights") an zur Zeit 17 deutschen Verkehrsflughäfen. Ziel dabei ist, die vorhandenen Plankapazitäten optimal zu nutzen. Neben Flügen des Linien- und Charterverkehrs umfaßt die Verpflichtung zur Koordinierung durch den Flughafenkoordinator Flüge der Sonstigen Luftfahrt (Geschäftsreiseflugverkehr, Privatflüge, z.T. Flüge der militärischen Luftfahrt etc.).
2003 wurden jährlich 2,1 Millionen Start- und Landungen an deutschen Verkehrsflughäfen durch das Team des Flughafenkoordinators koordiniert.

Ferner obliegt dem Flughafenkoordinator die Überprüfung des koordinierten Verkehrs ("Slot Monitoring"). Insbesondere wird überprüft, ob

  • durchgeführte, koordinierungspflichtige Flugbewegungen ordnungsgemäß koordiniert wurden
  • koordinierte Flugzeiten ordnungsgemäß genutzt werden
  • die Flugplanveröffentlichungen der betroffenen LVGn den koordinierten Flugzeiten entsprechen, die Pünktlichkeit des durchgeführten Verkehrs sich im Rahmen bewegt.
 
 
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